Lebensversicherung kündigen: Setzen Sie besser auf den Widerruf!

Immer weiter sinkende Zinsen und generell schlechte Konditionen führen dazu, dass immer mehr Kunden ihre Lebensversicherung kündigen möchten. Hier erhalten Sie allerdings nur den Rückkaufswert ausgezahlt und machen dadurch in der Regel einen Verlust. Setzen Sie daher eher auf den „ewigen Widerruf“ – denn dieser ist durch fehlerhafte Belehrungen bei vielen Lebensversicherungen noch heute möglich. Wir geben einen Überblick über Ihre Optionen!

Risiko der Kündigung einer Lebensversicherung: Hohe Abzüge durch Rückkaufswert

Grundsätzlich können Sie Ihre private Renten- oder Lebensversicherung jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie lediglich die Frist, in der Regel ein Monat, die der Versicherer vorgibt, einhalten. Außerdem sollten Sie die Form beachten, wobei Versicherungsgesellschaften in der Regel die Schriftform vorschreiben. Hier können Sie Ihre Lebensversicherung ausschließlich per Brief und Fax, also mit einem „echten Schreiben“, kündigen.

Folge einer wirksamen Kündigung ist die Berechnung und Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes durch den Versicherer. Sie richtet sich nach § 169 VVG. Das Versicherungsunternehmen rechnet zunächst alle gezahlten Beiträge, Überschüsse und Zinsen zusammen. Anschließend werden die entstandenen Vertragskosten, vor allem Abschluss- und Verwaltungsgebühren, von dieser Summe abgezogen. Gegebenenfalls kommt es zusätzlich zum Abzug einer Stornopauschale, also einer Kündigungsgebühr.

Da gerade in den letzten Jahren immer weniger Policen rentabel wurden, entsteht durch die Kündigung meist erst recht ein Verlust. Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Summe der Kosten das Vertragsvermögen insgesamt übersteigt. Allerdings muss der Rückkaufswert – so schreibt es der Gesetzgeber vor – mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Prämien liegen. Eventuell enthaltene Risikoanteile, etwa für einen BU-Schutz, bleiben bei dieser Berechnung jedoch außen vor.

Im Ergebnis wird die Kündigung meist zum Verlustgeschäft. Daher sollten Sie zunächst alle anderen Optionen prüfen, bevor Sie sich für den Rückkauf der Lebensversicherung entscheiden. So sind Sie auf der sicheren Seite – insbesondere, wenn es bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung um hohe Summen geht!

Holen Sie mit dem „ewigen Widerruf“ mehr aus Ihrer Lebensversicherung!

 

Glücklicherweise gibt es bei zahlreichen Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 eine lukrative Alternative zur teuren Kündigung. Denn viele Policen enthalten unwirksame Widerrufsbelehrungen, die gegen den sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz des VVG verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits im Jahr 2014 entschieden, dass in entsprechenden Fällen die Widerrufsfrist weder beginnt noch endet (Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Als Kundin oder Kunde haben Sie also mitunter ein „ewiges Widerrufsrecht“. Üben Sie dieses aus, muss der Versicherer

  • alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen,
  • die Rückzahlung angemessen verzinsen; als Zinssatz ist die erzielte Rendite des Versicherers zugrunde zu legen,
  • alle Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine gegebenenfalls einbehaltene Stornopauschale zurückgewähren

sowie den Widerruf sofort und ohne Einhaltung einer bestimmten Frist annehmen.

Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten im Ergebnis schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, den Vertrag doch noch gewinnbringend aufzulösen. Wenden Sie sich noch heute an erfahrene Dienstleister, die den Widerruf ohne Kostenrisiko für Sie abwickeln. In der Regel wird nur im Erfolgsfall ein Honorar fällig.